Informationen zum Thema Psychotherapie

Wer sich auf die Suche nach Behandlungsmöglichkeiten für psychische Probleme begibt, sieht sich einem schwer überschaubaren Angebot gegenüber. Da gibt es Psychiater, Neurologen, Nervenärzte, Diplompsychologen, psychologische Psychotherapeuten, Psychoanalytiker, Verhaltenstherapeuten und Tiefenpsychologen. Darüber hinaus versprechen in den Anzeigenrubriken der Tageszeitungen und Stadtmagazine zahlreiche alternative Methoden Heilung von seelischem Leid: Reiki, Bachblüten, Rebirthing, Prana-Heilung und vieles andere mehr. Was macht man mit dieser verwirrenden Vielfalt?

Behandlerberufe

Zur ersten Orientierung dürfte es hilfreich sein, die vielen Berufsbezeichnungen zu sortieren. Es gibt grundsätzlich zwei Berufsgruppen, die zur Ausübung von Heilkunde gesetzlich über die Approbation zugelassen sind: Ärzte und Psychologen. Spezielle Arztgruppen, die sich mit psychischen Problemen beschäftigen, sind Neurologen, Psychiater, Nervenärzte sowie Ärzte für psychotherapeutische Medizin. Psychologen, die Psychotherapie ausüben dürfen, heißen psychologische Psychotherapeuten. Sie haben an einer Hochschule Psychologie studiert, und sich dabei auf den Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie spezialisiert. Darüber hinaus haben sie eine mehrjährige Therapieausbildung absolviert, die mit einer staatlichen Prüfung abschließt. Der etwas unhandliche Name wurde vom Gesetzgeber festgelegt, da es auch Ärzte gibt, die aufgrund einer Zusatzqualifikation Psychotherapie durchführen dürfen. Diese Ärzte werden im Behördendeutsch als ärztliche Psychotherapeuten bezeichnet. Als dritte Behandlergruppe neben Ärzten und Psychologen wären noch die Heilpraktiker zu nennen, die eine Heilkundezulassung für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz erworben haben.

Herangehensweise an psychische Probleme

Prinzipiell existieren zwei Herangehensweisen, sowie eine Mischung beider: Erstens eine biologische Sichtweise, die in der Regel von Ärzten vertreten wird. Psychische Störungen und Probleme werden als biochemische Regulationsstörungen im Gehirn betrachtet, die demzufolge mit chemischen Substanzen (Psychopharmaka) reguliert werden können und sollten. Zweitens eine psychologische Sichtweise, die naturgemäß von Psychologen und einigen Ärzten vertreten wird. Hierbei werden psychische Störungen als Fehlregulation von Gefühlen, Gedanken und Verhaltensweisen angesehen, die durch Einflussnahme in diesen drei Bereichen durch spezielle Gesprächstechniken (Psychotherapie) wieder korrigiert werden können. Das heißt, Ärzte arbeiten vorrangig mit Medikamenten, Psychologen dagegen mit Psychotherapie.

Psychotherapie­verfahren

Innerhalb der Psychotherapie, für die Psychologische Psychotherapeuten aufgrund ihrer umfangreichen Ausbildung besonders qualifiziert sind, gibt es wiederum mehrere Therapieverfahren. Dabei stellen sich bei der Beurteilung der vielen unterschiedlichen Therapieformen zwei Fragen: Erstens, ist die Wirksamkeit nachgewiesen? Zweitens, bezahlt die Krankenkasse die Behandlung. Man könnte zunächst denken, dass beide Fragen auf das gleiche hinauslaufen, d. h. dass eine wirksame Methode in jedem Fall von der Krankenkasse bezahlt wird und dass alle von der Kasse finanzierten Behandlungen wirksam sind. Dies entspricht jedoch nicht in jedem Fall der Realität. Von den Krankenkassen zur Abrechnung zugelassen sind gemäß der Psychotherapie-Richtlinien gegenwärtig lediglich drei Therapieformen: Analytische Therapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie und Verhaltenstherapie. Es existieren weitere Therapieformen, die zwar bei vielen Störungen ebenfalls wirksam sind, jedoch nicht zur Kassenabrechnung zugelassen sind, z. B. Gesprächstherapie, Systemische Therapie oder Gestalttherapie.

Darüber hinaus tummeln sich Dutzende weitere Therapieverfahren auf dem Psychomarkt, von denen sich nach wissenschaftlichen Kriterien gar nicht sagen läßt, ob sie nutzen oder schaden. Außerdem ist es bei diesen Verfahren meist ungeregelt und unkontrolliert, welche Qualifikationen notwendig sind, um diese Methoden am Menschen anwenden zu können. Von den gegenwärtig zugelassenen Therapieformen waren ursprünglich lediglich die beiden historisch ältesten, die analytische und die tiefenpsychologische Therapie, kassenzugelassen. Dies gründete v.a. in deren historischer Rolle. Erst deutlich später wurde zusätzlich die Verhaltenstherapie zugelassen, da die zahlreichen wissenschaftlichen Belege für deren Wirksamkeit nicht mehr von der Hand zu weisen waren.

Zwischen diesen drei sogenannten Richtlinien-Verfahren gibt es zum Teil deutliche Unterschiede, was die Methoden, die wissenschaftliche Begleitforschung und die nachgewiesene Wirksamkeit angeht. Selbstverständlich gibt es keine Therapieform, die bei allen Patienten und Erkrankungen gleich gut wirkt. So wird es immer Patienten geben, denen die ziel- und bewältigungsorientierte Vorgehensweise der Verhaltenstherapie besser liegt. Andere Patienten fühlen sich möglicherweise in einer analytischen oder tiefenpsychologischen Therapie besser aufgehoben, wo in der Regel v.a. einsichtsorientiert und weniger direktiv gearbeitet wird. Von persönlichen Vorlieben abgesehen, gibt es aber auch Forschungsergebnisse, die einiges darüber aussagen können, welche Therapie bei welchen Erkrankungen im Durchschnitt am ehesten Erfolg verspricht. Es liegt auf der Hand, dass solche Ergebnisse in jedem Fall heftig umstritten sind, unabhängig davon, welche Therapieform am besten abschneidet. Das Therapieverfahren, zu dem die meisten wissenschaftlichen Wirksamkeitsstudien vorliegen, ist die kognitive Verhaltenstherapie, wie sie seit der Integration kognitiver Methoden in den achtziger Jahren genau genommen heißt. Sie ist nachgewiesenermaßen gut geeignet zur Behandlung folgender Störungen: Angststörungen, Zwangsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen, Essstörungen. Darüber hinaus existieren kognitiv-verhaltenstherapeutische Behandlungsmethoden für eine ganze Reihe psychischer, psychosomatischer und auch somatischer Störungen.

Therapiemanuale

Diese Manuale sind in der Regel an universitären Forschungseinrichtungen in aufwändigen Therapiestudien an ausgewählten Patienten mit klar abgegrenzten psychischen Symptomen entwickelt worden. Für den genannten Patientenkreis zeigen sie oft hohe Erfolgsquoten, die sich jedoch im Alltag der Regelversorgung meist nicht in derselben Weise erzielen lassen. Dies liegt im wesentlichen daran, daß viele Patienten, die in der ambulanten oder stationären Versorgung behandelt werden, mehrere überlappende psychische Probleme aufweisen und damit die hochspezialisierten Behandlungsprogramme nur teilweise anwendbar sind. Bei vielen Psychotherapeuten führt das mit zunehmender Berufserfahrung zu dem Ergebnis, daß in das verhaltentherapeutische Grundkonzept weitere, als wirksam erwiesene Behandlungsmethoden anderer Therapierichtungen integriert werden. Auch die universitäre Therapieforschung hat dies seit etlichen Jahren erkannt und es formiert sich eine stärker werdende Strömung, die eine sogenannte Allgemeine Psychotherapie bzw. Psychologische Therapie (Grawe et al.) propagiert, die wirksame Methoden und Techniken verschiedener Therapieschulen vereint. Dies wird jedoch bei weitem nicht von allen Verhaltenstherapeuten begrüßt, so daß sich, wie in anderen Lebensbereichen auch, konservative und liberale Meinungen gegenüber stehen.